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Laser - Schutz vor Laserstrahlen - Netzhautschäden

Gefahr für die Augen: Ob in Industrie und Gewerbe, in Medizin und Forschung, in der Kommunikations- und Informationstechnik oder in der Unterhaltungsbranche, die Zahl der Beschäftigten, die mit Lasern arbeitet, nimmt ständig zu. Aber auch im privaten Bereich finden sich immer mehr Laser, sei es als DVD-Player, Laser-Nivelliergerät oder Laserpointer.

Mit der Verbreitung von Laseranwendungen wird es für Profis und Privatpersonen immer wichtiger, möglichst viel über den sicheren Umgang mit Lasern zu wissen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat deshalb die Broschüre "Damit nichts ins Auge geht... - Schutz vor Laserstrahlung" veröffentlicht. Sie informiert über das Thema Laserstrahlung und gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Lasern.

Seit 1960 der erste Laser experimentell entwickelt wurde, stehen die verschiedensten Lasertypen für unterschiedliche Anwendungen zur Verfügung. Allen gemein: Es handelt sich um eine Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung. So lässt sich das Wort Laser als Akronym der Anfangsbuchstaben der englischen Bezeichnung "Light Amplication by Stimulated Emission of Radiation" ins Deutsche übersetzen. Laserstrahlen besitzen eine konstante Phasendifferenz und weisen eine exakt gleiche Wellenlänge auf. Im Gegensatz zu beispielsweise Glühbirnen emittieren Laser eine fast parallele Strahlung. Damit lassen sich Laserstrahlen sehr stark bündeln. Dies wird beispielsweise genutzt, um Daten aus einer CD zu lesen oder mit enormer Energie Werkstoffe präzise zu schneiden.

Durch die starke Bündelung der Strahlen lassen sich hohe Bestrahlungsstärken erreichen, die insbesondere die Augen stark gefährden können. Seit 2001 sind Laser nach aufsteigenden Stärken in folgende sieben Klassen aufgeteilt: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4. Genaue Definitionen der Laserklassen enthält die Norm DIN EN 60825-1. Die Broschüre stellt die verschiedenen Schutzmaßnahmen für die einzelnen Laserklassen vor.

Zum Sicherheitskonzept bei Lasern der Klassen 2, 2M und 3a gehören die Abwendungsreaktion sowie der Lidschlussreflex. Letzteres ist das unwillkürliche Schließen der Augenlider. Diese Laser befinden sich beispielsweise in Laserpointern, Laserwasserwaagen und Justierlasern und werden häufig von Personen benutzt, die nichts über die Gefährdungen durch Laser wissen. Zwei durch die BAuA angeregte Forschungsprojekte zeigten jedoch, dass es keine ausreichende Sicherheit vor Augenschäden durch Lidschluss und Abwendung gibt. Bislang liegt der BAuA-Forschungsbericht Fb 985 "Überprüfung der Laserklassifizierung unter Berücksichtigung des Lidschlussreflexes" vor. Der Bericht "Abwendungsreaktion des Menschen gegenüber sichtbarer Laserstrahlung" befindet sich in Vorbereitung.

Um Netzhautschäden zu vermeiden, dürfen diese Laserstrahlen weder in die Augen anderer gerichtet werden, noch sollte jemand absichtlich in den Strahl blicken. Falls Laserstrahlung ins Auge trifft, sind die Augen bewusst zu schließen, und der Kopf ist sofort aus dem Strahl zu bewegen. Darüber hinaus dürfen bei der Verwendung von Lasern der Klasse 1M und 2M keine optischen Instrumente verwendet werden, um die Strahlungsquelle zu betrachten.

Die kostenlose Broschüre "Damit nichts ins Auge geht..." kann bezogen werden über das Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Servicetelefon 0180.321 4 321, Service - Fax 0180.321 8 321, (0,09 Euro pro Minute), E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.

Quelle: BAuA - 17/03/2006

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